Jagd und Recht im Städtischen Ballungsraum


Archivmeldung aus dem Jahr 2008
Veröffentlicht: 11.06.2008 // Quelle: Stadtverwaltung

Jagd- und Waffenrecht und die Umsetzung dieser Gesetze standen auf dem Programm des ersten Leverkusener Jagdrechtsforums im Schloss-Morsbroich, zu dem die Kreisjägerschaft Leverkusen und die Stadt gemeinsam eingeladen hatten.
Dienstagabend (10.6.) trafen sich Jagdrechtsexperten, Vertreter der Stadtverwaltung und mehr als 100 Jäger, um aktuelle Fragen zu diskutieren.
Die Jagd in einem städtischen Ballungsraum wie Leverkusen unterliegt vielen Beschränkungen und Pflichten, unter die besonders die Hege fällt. Bundes- und Landesjagdgesetze fordern die Erhaltung eines dem landschaftlichen und kulturellen Verhältnissen angepassten Wildbestandes.

Wo darf wie gejagt werden, wo darf geschossen werden, welche Sicherungsauflagen sind zu beachten – alles dies müssen nicht nur Jäger sondern auch die Mitarbeiter der Behörden wissen. Der vom Umweltamt ausgestellte Jagdschein setze ein spezielles Wissen bei den Jägern voraus, sagte Oberbürgermeister Ernst Küchler in seiner Begrüßungsrede. „In der Stadt Leverkusen übernehmen 350 Jägerinnen und Jäger eine wichtige Funktion“, sagte Küchler. Dies sei für Leverkusen sehr wichtig, denn die ehrenamtlich tätigen Jäger trügen dazu bei, das notwendige Gleichgewicht zischen den Belangen von Mensch und Natur herzustellen. Nachgewiesen werden die Kenntnisse durch eine amtliche Prüfung. Einen Vorbereitungskurs, der zur Jägerprüfung – und damit zum „grünen Abitur“, führt, bietet die Kreisjägerschaft wieder ab September an.
In den Fachvorträgen erläuterten die Jagdrechtsexperten Hans-Jürgen Thies (Rechtsanwalt, Justitiar des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen) und Mark Graf von Pückler (Verwaltungsrichter a.D., Karlsruhe) an Beispielen die komplexe Jagd- und waffenrechtliche Problematik.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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