Verkehrsrowdy büßte Führerschein ein


Archivmeldung aus dem Jahr 2008
Veröffentlicht: 27.05.2008 // Quelle: Polizei

Nachdem gestern (26.05.08) ein 23-jähriger Mercedesfahrer in Bürrig seine Freundin (20) geschlagen hatte, richtete sich seine Aggression gegen einen 22-jährigen Daihatsufahrer, der den Vorfall beobachtet und den Mann zur Rede gestellt hatte.

Der 22-Jährige befuhr gegen 17.25 Uhr die Von-Ketteler-Straße. In Höhe des dortigen Autohauses wurde er auf einen Mann aufmerksam, der an seinem Mercedes stand und plötzlich seiner Beifahrerin ins Gesicht schlug.
Der Leverkusener hielt sein Fahrzeug an und fragte sein Gegenüber, was das denn soll. Als daraufhin der äußerst aggressiv wirkende Mann sofort auf den Wagen des Fragenden zukam, beschlich den 22-Jährigen ein ungutes Gefühl. Daher entfernte er sich umgehend in Richtung Küppersteger Straße. Der Tatverdächtige setzte sich sofort in seinen Mercedes und nahm die Verfolgung auf. Dann setzte er seinen Wagen vor den Daihatsu und bremste seinen "Kontrahenten" aus. Anschließend stieg der jähzornige Verfolgen aus seinem Fahrzeug, begab sich zur Fahrerseite des Daihatsu und versetzte dem Jüngeren durch das geöffnete Fenster einen Schlag mit der flachen Hand.

Als der Geschädigte erneut weg fuhr und bemerkte, dass ihm der Mercedesfahrer wiederverfolgte, alarmierte er die Polizei. Die eingesetzten Beamten hielten den 23-Jährigen schließlich auf der Bismarckstraße in Höhe der Gutenbergstraße an und führten ihn der Wache zu.
Bei seiner Befragung räumte der Angehaltene zwar ein, den Fahrer des Daihatsu beleidigt, nicht aber geschlagen zu haben. Der Mann habe sich schließlich nicht nur in den Streit mit der Freundin eingemischt und mit den "Cops" gedroht, sondern sei ihm dann auch noch fast über den Fuß gefahren.

Dem Tatverdächtigen, bei dem ein durchgeführter Drogenvortest positiv verlief, wurde eine Blutprobe entnommen. Ferner wurde sein Führerschein beschlagnahmt.

Der "Hitzkopf" wird sich nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung, Nötigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten haben.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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