Hilfszuwendung für Gehbehinderte


Archivmeldung aus dem Jahr 2007
Veröffentlicht: 27.12.2007 // Quelle: Stadtverwaltung

Ab 2008 bietet die Stadt Leverkusen Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung eine regelmäßige Hilfszuwendung für Fahrten mit dem Taxi oder anderen Verkehrsmitteln an. Anspruchsberechtigt sind einkommensschwache Leverkusener Bürgerinnen und Bürger, die nicht Halter eines Fahrzeugs sind, und deren Schwerbehindertenausweis den „aG“-Vermerk trägt. Die Höhe der Hilfe beträgt je nach Bedürftigkeit 30 Euro, 80 Euro oder 150 Euro monatlich. Sie löst die bisherigen Gutscheine der Stadt für den Fahrdienst für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ab, welcher von den Lebenshilfe-Werkstätten durchgeführt wurde. Weitere Informationen und Anträge gibt es beim Fachbereich Soziales, Verwaltungsgebäude Miselohestraße 4 sowie unter den Telefonnummern 4 06-50 31 oder 4 06-50 91.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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