Vom Vormund zum Betreuer

Rund 1.700 Menschen in Leverkusen stehen unter rechtlicher Betreuung

Archivmeldung aus dem Jahr 2007
Veröffentlicht: 27.06.2007 // Quelle: Stadtverwaltung

Seit dem 01.01.1992 ist an die Stelle der Vormundschaften oder Pflegschaften für Erwachsene das so genannte Rechtsinstitut der Betreuung getreten.
Über die Entwicklung der letzten 15 Jahre informierten Fachleute und die ehrenamtliche Betreuerin, Ingrid Wenzel, am Mittwoch, 27. Juni, in einem Pressegespräch.

Das Vormundschaftsgericht bestellt auf Antrag oder von Amts wegen eine Betreuungsperson nur wenn eine erwachsene Person ihre Angelegenheiten aufgrund
- einer psychischen Erkrankung oder
- einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.

Eine Betreuung darf nur für Aufgabenkreise eingerichtet werden, in denen dies erforderlich ist, und wird individuell auf die Bedürfnisse der/des Betroffenen zugeschnitten, zum Beispiel

- Gesundheitssorge
- Vermögenssorge
- Erhalt des Wohnraumes
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Regelung von Behördenangelegenheiten
- etc.

So berichtete auch Ingrid Wenzel, dass bei den vier älteren Menschen, die von ihr betreut werden und in Heimen zum Teil in Heimen untergebracht sind, die Gesundheitsvorsorge eine zentrale Rolle spielt. Ihr Beruf als Krankenpflegerin hat dabei schon mehr als einmal geholfen, um berechtigte Ansprüche der von ihr betreuten Personen auch durchsetzen zu können.

Ist eine Betreuung erforderlich, sind vorrangig natürliche Personen zu bestellen, die geeignet sind, in den gerichtlich bestimmten Aufgabenkreisen die Angelegenheiten der betroffenen Personen rechtlich zu besorgen und sie in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Weiterer gesetzlicher Vorrang ist ehrenamtlichen Betreuerinnen/Betreuern eingeräumt.
Vor Entscheidung über die Einrichtung einer Betreuung beauftragt das Vormundschaftsgericht in der Regel die Betreuungsstelle mit der Überprüfung und Feststellung des konkreten Betreuungsbedarfs unter Berücksichtigung vorrangiger anderer Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Benennung einer geeigneten Person als Betreuerin/Betreuer.

In Leverkusen stehen zur Zeit 1.688 Erwachsene unter rechtlicher Betreuung.
Für 1.067 Betreute steht eine ehrenamtliche Betreuerin/ein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung. Überwiegend handelt es hierbei um Familienangehörige oder nahe stehende Personen aus dem direkten Umfeld der zu betreuenden Person.

Insbesondere Menschen, die ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung für einen oder gar mehrere fremde (familienferne) Menschen übernehmen, verdienen allergrößte Hochachtung, betonte auch Rainer Gurk, Fachbereichsleiter Kinder und Jugend, vor der Presse. Menschen wie Ingrid Wenzel, die gleich vier Menschen ehrenamtlich betreuen, haben in diesem nicht einfachen Betätigungsfeld nur Seltenheitswert. Gleichwohl ist der Bedarf nach weiteren ehrenamtlichen Betreuern, für die seitens der in diesem Feld tätigen Verbände auch regelmäßige Schulungen angeboten werden, gegeben.

Anders als bei anderen Ehrenämtern ist ein „Rücktritt“ nur mit Genehmigung und nach förmlicher Entpflichtung durch das Vormundschaftsgericht möglich. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer tragen somit eine große persönliche und rechtliche Verantwortung. Dabei leisten Sie ihre Arbeit im Stillen und erfahren in der Regel niemals die öffentliche Anerkennung welche zum Beispiel Personen zuteil wird, die sich im Vereinsleben oder bei öffentlichen Anlässen engagieren. Ingrid Wenzel betonte in diesem Zusammenhang, dass es für sie völlig Auszeichnung genug sei, wenn sie für die von ihr betreuten Personen erreicht habe. „Mehr brauche ich nicht“, so Ingrid Wenzel.

So stellt die ehrenamtliche Betreuung offensichtlich für viele Menschen eine befriedigende und bereichernde Tätigkeit dar. Wer sich ständig mit großem Engagement für die persönlichen Belange seiner Schützlinge z. B. in Auseinandersetzungen mit Bankinstituten, öffentlichen Leistungsträgern, Vermietern, Nachbarn, Pflegepersonal in Einrichtungen, Familienangehörigen der betreuten Personen, etc. einsetzt hat auch zumindest hin und wieder entsprechende Erfolgserlebnisse. In jedem Fall verleiht die Gewissheit, einem anderen Menschen zu helfen, ein gutes Gefühl.

Wer also etwas freie Zeit erübrigen kann und sich für die ehrenamtliche Übernahme einer Betreuung interessiert ist eingeladen, einen Termin zu einem persönlichen Informationsgespräch zu vereinbaren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle wie auch die Betreuungsvereine beraten und unterstützen die Betreuerinnen und Betreuer jederzeit bei Bedarf in allen Belangen mit Rat und Tat.

Als Ansprechpartnerin/Ansprechpartner stehen in der Betreuungsstelle, Verwaltungsgebäude Goetheplatz, Karin Bronnmann , Telefon 02 14/4 06-51 86, 6. Etage, Zimmer 610 und Horst Klein, Telefon: 02 14/4 06-51 87, 6. Etage, Zimmer 609 zur Verfügung.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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