Naturnahe Gartenteiche werden gefördert


Archivmeldung aus dem Jahr 2007
Veröffentlicht: 23.06.2007 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Untere Landschaftsbehörde bezuschusst die Anlage von Gartenteichen, denn sie sind nicht nur reizvolle Bestandteile eines Gartens, sie sind auch ökologisch besonders wertvolle Refugien. Sie dienen als Tränke und Badestelle für Vögel und Säugetiere, als Standort für heimische Wasser- und Sumpfpflanzen und sind Lebensraum von Wasserläufern, Rückenschwimmern, Wasserkäfern, Libellenlarven, Wasserschnecken und verschiedenen Amphibienarten.

Für einen Zuschuss müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Die Mindestgröße der Wasserfläche soll ca. 15 Quadratmeter betragen.

2. Die Entfernung von der Bebauung soll mindestens 20 Meter betragen.

3. Der Anschluss an die freie Landschaft muss vorhanden sein.

Ob und in welcher Höhe gefördert werden kann, entscheidet sich nach einem Ortstermin durch die Untere Landschaftsbehörde.

Interessierte Bürger können bis zum 30.09.07 einen formlosen Antrag mit Lageplan an die Untere Landschaftsbehörde, z. H. Annegriet Schröder, Quettinger Straße 220, 51381 Leverkusen, übersenden und telefonisch unter Telefon 02 14/4 06-32 43 nähere Informationen einholen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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