Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2007/2008


Archivmeldung aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht: 12.10.2006 // Quelle: Stadtverwaltung

Schulpflichtige Kinder des Schuljahres 2007/2008 müssen in der Zeit von Dienstag, 17. Oktober, bis Donnerstag, 19. Oktober an den Grundschulen angemeldet werden - generell in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr. Die meisten Grundschulen vergeben darüber hinaus individuelle Termine, die bei den Grundschulen nachgefragt werden können.

Wer ist schulpflichtig?

Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2006 die Novellierung des Schulgesetzes und in diesem Zusammenhang für das Schuljahr 2007/2008 eine Änderung des Stichtages für die Schulpflicht beschlossen. Zum Schuljahr 2007/2008 ist nicht mehr der Stichtag 30. Juni 2007 maßgebend, sondern es sind erstmals die Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. Juli 2007 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Schulpflicht erstreckt sich damit auf die Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli 2000 bis zum 31. Juli 2001 geboren sind.

Schulwillige Kinder, die nach dem 31. Juli 2001 geboren sind, also laufenden Schuljahr sechs Jahre werden, können an den genannten Tagen angemeldet werden (sogenannte „Kann-Kinder“). Sie werden auf ihre Schulfähigkeit getestet.

An welcher Grundschule kann ich anmelden?

Die Schulbezirke der Grundschulen bleiben zum Schuljahr 2007/2008 bestehen, das heißt jede Grundschule ist weiterhin für ein räumlich abgegrenztes Gebiet zuständig. Die Kinder müssen an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Alle Eltern schulpflichtiger Kinder haben im September ein Schreiben mit allen Details zum Anmeldeverfahren und mit den zuständigen Grundschulen erhalten. Die Eltern schulwilliger Kinder können die zuständigen Grundschulen beim Team des Fachbereiches Schulen

Helmut Oestreich, Telefon: 02 14/4 06-40 11, e-mail: helmut.oestreich@stadt.leverkusen.de

und Udo Stolz, Telefon: 02 14/4 06-40 84 e-mail: udo.stolz@stadt.leverkusen.de erfragen.

Was ist zu beachten?

Das Kind sollte bei der Anmeldung vorgestellt und die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in den kommenden Jahren

In welchem Schuljahr sind die Kinder zukünftig schulpflichtig?

Der Landtag NRW hat ferner ein Vorziehen des Einschulungsalters beschlossen. Danach sind die Schülerjahrgänge wie folgt schulpflichtig:



Schulpflichtiger Jahrgang Beginn der Schulpflicht

01.08.2001 – 31.07.2002 01.08.2008
01.08.2002 – 31.08.2003 01.08.2009
01.09.2003 – 31.08.2004 01.08.2010
01.09.2004 – 30.09.2005 01.08.2011
01.10.2005 – 31.10.2006* 01.08.2012
01.11.2006 – 30.11.2007* 01.08.2013
01.12.2007 – 31.12.2008* 01.08.2014
01.01.2009 – 31.12.2009* 01.08.2015

*Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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