Zu dritt auf frisiertem Mofa


Archivmeldung aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht: 26.09.2006 // Quelle: Polizei

Erst nahm er zwei weitere Personen ohne Helm auf seinem Mofa-Roller mit, dann gefährdete er am Montag, 25.9.2006 den Verkehr auf einer Kreuzung in Leverkusen und leistete sich anschließend eine Verfolgungsfahrt mit einem Motorradfahrer. Das Pech des 16-jährigen Tunesiers: Er war an einen Beamten des Verkehrsdienstes der Polizei Leverkusen geraten, der ihn gegen 08.05 Uhr an der Kreuzung Gustav-Heinemann-Straße./Mauspfad auf dem Weg zum Dienst beobachtet hatte, mit seiner privaten Maschine schnell einholen und trotz Flucht über den Gehweg abdrängen und stellen konnte.

Während der Fahrt war zunächst ein junger Mann vom fahrenden Mofa abgesprungen und geflüchtet, auch die junge Frau versuchte beim Anhalten zu flüchten, dies wurde von dem Polizeibeamten unterbunden.
Bei der Überprüfung durch einen hinzugerufenen Streifenwagen stellte sich heraus, dass der Mofa-Fahrer keine Ausweisdokumente und auch keine Fahrzeugpapiere mitführte. Er gab zu, keine Fahrerlaubnis und auch keine Mofaprüfbescheinigung zu besitzen, der Mofa-Roller war von einem "Kumpel" ausgeliehen.
Allerdings mache er gerade seinen Führerschein, er habe einen Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 Jahren gestellt.

Wie sich nach Rücksprache mit dem Halter des Mofa-Rollers herausstellte, war das Mofa frisiert: die Mofa-Drossel des Kleinkraftrades war umgangen worden und weitere bauliche Veränderung führten zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h anstelle der erlaubten 25 km/h.
Außerdem gaben Zeugen an, dass der 16-Jährige wiederholt Halter von Zweirädern massiv bedrängt hatte, damit sie ihn mit ihren Fahrzeugen fahren ließen.
Den "Mofa-Rocker" erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Verkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren mit einem wegen der baulichen Veränderungen nicht mehr zugelassenen Fahrzeug.

Die Polizeibeamten fragen sich jetzt, ob er das mit dem Antrag auf begleitetes Fahren wohl missverstanden hat,-zu dritt auf einem Mofa...!
Auf seine Fahrerlaubnis dürfte er allerdings nach dieser Fahrt wohl länger als bis zu seinem 18. Lebensjahr warten.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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