Schulpflicht: Änderung des Stichtages

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2007/2008

Archivmeldung aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht: 10.07.2006 // Quelle: Stadtverwaltung

Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2006 die Novellierung des Schulgesetzes und in diesem Zusammenhang für das Schuljahr 2007/2008 eine Änderung des Stichtages für die Schulpflicht beschlossen. Zum Schuljahr 2007/2008 ist nicht mehr der Stichtag 30.Juni 2007 maßgebend, sondern es sind erstmals die Kinder schulpflichtig, die bis zum 31.Juli 2007 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Schulpflicht erstreckt sich damit auf die Kinder, die in der Zeit vom 1.Juli 2000 bis zum 31.Juli 2001 geboren sind.

Schulwillige Kinder, die nach dem 31. Juli 2001 geboren sind, können ebenfalls angemeldet werden

Anmeldetermin
Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder des Schuljahres 2007/2008 findet in der Zeit von Dienstag, 17. Oktober 2006 bis Donnerstag, 19. Oktober 2006 generell in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr statt. Die meisten Grundschulen vergeben darüber hinaus individuelle Termine, die bei den Grundschulen nachgefragt werden können.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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