Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallungspflicht


Archivmeldung aus dem Jahr 2005
Veröffentlicht: 14.12.2005 // Quelle: Stadtverwaltung

Am 15. Dezember endet die Pflicht zur Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen. Ab Freitag, den 16.12.05 dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse endlich wieder frei laufen.

Am gleichen Tage tritt die 4. Änderung der Geflügelpestschutzverordnung in Kraft. Es gelten dann noch folgende Vorsichtsmassregeln:

1. Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die nicht für wildlebende Zugvögel zugänglich sind.
2. Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben können.
3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
4. Für Geflügelausstellungen, Geflügelschauen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art gilt, dass eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels, längstens fünf Tage vor der Veranstaltung erforderlich ist, die durch eine tierärztliche Bescheinigung dem Veterinäramt auf Verlagen vorzulegen ist.
5. Weiterhin gilt, dass Jagdausübungsberechtigte bei wildlebenden Enten und Gänsen auf Krankheitsveränderungen oder Todesfälle achten müssen und ihre Feststellungen dem Veterinäramt mitzuteilen haben.

Inwiefern eine erneute Aufstallung im Rahmen der Rückkehr der Zugvögel im Frühjahr 2006 (01.03. – 30.04.2006) erforderlich sein könnte, wird aufgrund einer Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institutes zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Veterinäramt unter der Rufnummer: 0214-406-3901 oder über die e-mail-Adresse: veterinaeramt@stadt.leverkusen.de zur Verfügung.

In dringenden Fällen können Sie den Amtstierarzt über die Leitstelle der Feuerwehr: 0214-75050 erreichen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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