Die Verordnung über die Teilnahme des „Begleitenden Fahrens ab 17“ tritt am Mittwoch, 28.September in Kraft. Somit kann ab 16,5 Jahren mit der Ausbildung in einer Fahrschule für die Fahrerlaubnis-klasse B in Nordrhein-Westfalen begonnen werden.
17-jährige Jugendliche dürfen nach bestandener Fahrprüfung der Klasse B diese Fahrzeuge mit einem Begleiter, der in der Prüfbescheinigung eingetragen ist, fahren.
Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Prüfbescheinigung, die zum Fahren mit Begleiter berechtigt, gegen den EU-Kartenführerschein getauscht werden.
Der Führerscheinantrag ist im Fachbereich Straßenverkehr zu stellen. Weitere Fragen beantwortet der Fachbereich Straßenverkehr, Führerscheinstelle. Telefonisch werden Auskünfte erteilt unter 0214/406 3612 /-3614 oder 3618.