Vogelgrippe, Klassische Geflügelpest


Archivmeldung aus dem Jahr 2005
Veröffentlicht: 19.09.2005 // Quelle: Stadtverwaltung

Am 15. September ist die neue Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft getreten.

Danach besteht weiterhin für Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen kein Grund zur Besorgnis.

Die neue Landesverordnung verbietet aber auch für Leverkusen das Füttern von Hühnern, Perlhühnern, Truthühnern, Enten oder Gänsen ( Geflügel ) im Freien.

Das Einsperren von Hühnern, Perlhühnern, Truthühnern, Enten und Gänsen wird derzeit in Leverkusen noch nicht gefordert. Die Aufstallung von gewerbsmäßig gehaltenem Geflügel ist nur in den Gebieten erforderlich, in denen Rast oder Überwintern von Zugvögeln wahrscheinlich ist. Diese Regionen liegen am unteren Niederrhein und Ost-Westfalen. Die genauen Städte sind in der Anlage zu der Verordnung aufgelistet.

Insbesondere wildlebende Wasservögel, Küstenvögel und Möwen sind das wichtigste Reservoir für die Viren, die die Vogelgrippe, d.h. die hochpathogene Form der aviären Influenza (HPAI), verursachen. Diese Tiere können Influenzviren tragen ohne Krankheitsanzeichen zu zeigen. Sie scheiden dann mit ihrem Kot große Mengen an Viren aus. Es besteht das Risiko, dass diese Viren über die Wildvögel aus den Regionen, in denen Geflügelpest festgestellt worden ist, insbesondere dorthin verschleppt werden, wo die Zugvögel Rast machen oder überwintern.

Die Verordnung sieht ausdrücklich die Möglichkeit der Anordnung weitergehender Maßnahmen durch das Veterinäramt vor, sofern sich die Seuchensituation ändern sollte.

Der Amtstierarzt ruft alle Geflügelhalter zur erhöhten Wachsamkeit auf und bittet darum, verdächtige Erkrankungen des Geflügels umgehend zu melden.

Jede Halterin und jeder Halter von Enten, Gänsen, Fasanen, Hühnern, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühnern und Wachteln ist verpflichtet seine Haltung – sofern noch nicht geschehen - beim Veterinäramt zu melden und ein Bestandsregister mit Zu- und Abgängen von Geflügel, mit Todesfällen und Impfungen zu führen.

Als vorbeugende Maßnahmen sollten alle Geflügelhalter versuchen, jeglichen direkten oder indirekten Kontakt ihrer Hausgeflügel mit Zugvögeln oder anderem Wildgeflügel zu verhindern. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass vor Betreten der Geflügelhaltungen die Schuhe gereinigt werden. Grundsätzlich sollte der Kontakt des Geflügels mit fremden Personen oder anderen Tieren vermieden wer-den.

Für weitere Fragen und zur Anmeldung der Geflügelhaltung wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt unter der Rufnummer: 0214-406-3901 oder über die e-mail-Adresse: veterinaeramt@stadt.leverkusen.de.

In dringenden Fällen können Sie den Amtstierarzt über die Leitstelle der Feuerwehr: 0214-75050 erreichen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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