Bezüglich der Berichterstattung zur gestrigen Gerichtsverhandlung zum tragischen Verkehrsunfall der Jugendfeuerwehr im Jahr 2003 wird darauf hingewiesen, dass die Aussage, dass seitens der Stadt keine Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen wurden, definitiv unzutreffend ist. Vielmehr hat seinerzeit Herr Oberbürgermeister Hebbel auf Vorschlag des zuständigen Dezernenten Frank Stein am 07.12.2003 eine Dienstanweisung erlassen. Diese Dienstanweisung nahm ausdrücklich auf das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen Bezug und setzte alle Handlungsnotwendigkeiten um, die eine Analyse dieses Gutachtens durch die Technischen Betriebe und die Feuerwehr ergeben hatte.
Die Bewertung, die Stadt habe „ Nichts dazu gelernt“ kann daher in keiner Weise geteilt werden.