Pflicht zur Hausnummerierung


Archivmeldung aus dem Jahr 2005
Veröffentlicht: 07.09.2005 // Quelle: Stadtverwaltung

Bei den regelmäßigen Kontrollen, die durch den Außendienst des Fachbereiches Recht und Ordnung - Zentraler Ermittlungsdienst, City-Streife und Lebensmittelkontrolleure - durchgeführt werden, ist des Öfteren festgestellt worden, dass nicht immer Hausnummern an Gebäuden angebracht sind.

Die Verpflichtung, Hausnummern in entsprechender Größe anzubringen, ist im § 16 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Leverkusen geregelt. Dort heißt es, dass Grundstückseigentümer dafür zu sorgen haben, dass an jedem bebauten Grundstück eine von der Stadt festgesetzte Nummer angebracht wird. Diese muss von der Straße oder dem Wohnweg aus gut sichtbar und lesbar sein und in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden. Die Nummern müssen aus arabischen Ziffern bestehen, die mindestens 8,5 cm groß sind.

Nach einer Umnummerierung eines Grundstückes darf die alte Nummer in einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Sie ist als ungültig zu kennzeichnen, muss jedoch lesbar bleiben.

Diese Regelung steht nicht umsonst in dieser Verordnung, denn im Rahmen der Gefahrenabwehr sollte die Feuerwehr oder der Krankenwagen nicht endlos die Hausnummer suchen, bevor diese Hilfe leisten können.

Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden kann.

Für Rückfragen zu diesem Thema steht der Fachbereich Recht und Ordnung unter der Telefon-Nr. 406 3032 zur Verfügung.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 1.954

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen