Der Fachbereich Straßenverkehr hat festgestellt, dass Verkehrsschilder im Bürgersteigbereich durch überhängende Äste und Sträucher auf Privatgrundstücken immer häufiger verdeckt werden. Dadurch kann es für verschiedene Verkehrsteilnehmer zu sehr gefährlichen Situationen kommen. Der Fachbereich Straßenverkehr bittet daher alle Grundstückseigentümer darauf zu achten, dass Äste und Sträucher nicht in den Bürgersteigbereich hineinragen und dort Fußgänger behindern bzw. Verkehrsschilder verdecken. In diesem Falle muss der in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Grünbewuchs vom Eigentümer solcher Grundstücke entsprechend zurück geschnitten werden.