Geflügelhalter müssen Hühner und Puten gegen atypische Geflügelpest impfen lassen
Geflügel ist anzumelden


Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 17.12.2004 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass sich die Besitzer von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern oder Wachteln beim Veterinäramt melden müssen, sofern sie dies nicht schon getan haben. Dies gilt ebenso für die Halter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. Die Anmeldung ist dringend erforderlich, damit bei einem Auftreten einer Tierseuche alle Standorte der betroffenen Tierart bekannt sind. Nur so kann gewährleistet sein, dass die EU-weit vorgeschriebenen Sperr- und Bekämpfungsmaßnahmen schnell und effektiv ergriffen werden können.

Weiterhin ist zu beachten, dass nach wie vor Hühner und Puten regelmäßig gegen die atypische Geflügelpest geimpft werden müssen.

Jeder Geflügelhalter muss ein Register führen, in dem er Zu- und Abgang des Geflügels sowie Anzahl des gehaltenen Federviehs inklusive Impfungen oder Verabreichung von Medikamenten einträgt. Hierzu hält das Veterinäramt ein Muster für ein Bestandsregister zur Verfügung.

Weitere Informationen sind im Veterinäramt unter der Telefon-Nummer 02 14/4 06-39 01 erhältlich.

– Geflügel ist anzumelden

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass sich die Besitzer von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern oder Wachteln beim Veterinäramt melden müssen, sofern sie dies nicht schon getan haben. Dies gilt ebenso für die Halter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. Die Anmeldung ist dringend erforderlich, damit bei einem Auftreten einer Tierseuche alle Standorte der betroffenen Tierart bekannt sind. Nur so kann gewährleistet sein, dass die EU-weit vorgeschriebenen Sperr- und Bekämpfungsmaßnahmen schnell und effektiv ergriffen werden können.

Weiterhin ist zu beachten, dass nach wie vor Hühner und Puten regelmäßig gegen die atypische Geflügelpest geimpft werden müssen.

Jeder Geflügelhalter muss ein Register führen, in dem er Zu- und Abgang des Geflügels sowie Anzahl des gehaltenen Federviehs inklusive Impfungen oder Verabreichung von Medikamenten einträgt. Hierzu hält das Veterinäramt ein Muster für ein Bestandsregister zur Verfügung.

Weitere Informationen sind im Veterinäramt unter der Telefon-Nummer 02 14/4 06-39 01 erhältlich.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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