Vorfahrt nicht beachtet


Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 06.09.2004 // Quelle: Polizei

Weil der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall Alkohol getrunken hatte, musste der Autofahrer am Sonntag seinen Führerschein abgeben.

Am Morgen wollte ein 78-jähriger Pkw-Fahrer in Schlebusch von der Virchowstraße nach links auf die Sauerbruchstraße abbiegen. Dazu hielt er zunächst an und vergewisserte sich, dass die Straße frei war. Trotzdem kam es zum Zusammenstoß mit dem Pkw eines 40- jährigen Autofahrers aus Leverkusen, der auf der Vorfahrtstraße fuhr.

Beide Beteiligten überstanden den Zusammenstoß unverletzt. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von etwa 2.000,-EUR. Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten jedoch Alkoholgeruch bei dem 40-Jährigen fest. Ein Alkotest ergab einen Wert von etwa 0,8 Promille, so dass ihm ein Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt werden musste.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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