Feuerwehr warnt vor Brandgefahren


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 06.08.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

Die andauernden hohen Temperaturen und die lange Trockenheit haben die Brandgefahr in den Grünanlagen deutlich erhöht. Darüber hinaus hat leichtfertiger Umgang mit Feuer bereits zu ersten kleinen Bränden geführt.

In diesem Zusammenhang weist die Feuerwehr ausdrücklich darauf hin, dass es außerhalb der dafür vorgesehenen und bestimmungsgemäßen Brennstellen verboten ist Feuer zu entzünden und abzubrennen. Dies gilt selbstverständlich neben dem Grillen auch für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern u.ä.

Dieses Verbot ist in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen geregelt.

Wer gegen diese Verordnung verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt wird.

Aus diesem Grund wird die City-Streife verstärkte Kontrollen an allen bekannten Grill- und Lagerplätzen durchführen und die Einhaltung der Verbotsregelung zum Schutz der Bevölkerung überwachen und ggf. durchsetzen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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