Heckenschneiden verboten


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 06.03.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände weder abgeschnitten noch zerstört werden. Auf diese Regelung des Landschaftsgesetzes von Nordrhein-Westfalen macht die Untere Landschaftsbehörde der Stadt aufmerksam. Dadurch sollen Vogelarten geschützt werden, die in Hecken und Gebüschen nisten. Auch für das Überleben vieler anderer Tierarten haben Hecken eine bedeutende Funktion.

Das bedeutet, dass auch in den heimischen Gärten kein Hecken- und Gebüschschnitt im Frühjahr und Sommer erlaubt ist.

Lediglich bei Formhecken, wie beispielsweise grundstücksbegrenzenden Liguster-Kastenhecken, ist ein Pflegeschnitt zulässig. Bei dem Pflegeschnitt darf es sich allerdings nur um eine geringfügige Kürzung handeln. Darüber hinaus müssen auch Gehwege und öffentliche Straßen freigehalten werden.

Weitere Auskunft erteilt die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Leverkusen unter der Telefonnummer 02 14/4 06-32 47.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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