Auf der Flucht verunglückt


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 16.01.2003 // Quelle: Polizei

Nach einem Tankbetrug verunglückte ein Autofahrer in der Nacht zu Donnerstag, als er von dem Tankwart verfolgt wurde.

Gegen 01.30 Uhr beobachtete der Pächter einer Tankstelle in Köln-Stammheim den Fahrer eines Toyota, der sein Fahrzeug auftankte. Ohne seine Rechnung zu bezahlen, setzte sich der Mann anschließend zu seinem Beifahrer in das Auto und fuhr davon. Sofort setzte sich auch der Geschädigte in seinen Wagen und fuhr dem Betrüger hinterher. Nach seinen Aussagen flüchtete der Täter mit bis zu 180 km/h über die Bundesstraße 8 in Richtung Leverkusen.

Auf der Friedrich-Ebert-Straße wollte der Mann dann in Höhe der Einmündung der Phillip-Ott-Straße einer stationären Radarkontrolle ("Starenkasten") ausweichen. Dafür lenkte er das Fahrzeug auf die Fahrspur des Gegenverkehrs. Bei der hohen Geschwindigkeit verlor der Fahrer dabei auf der regennassen Fahrbahn die Kontrolle über das Fahrzeug.

Der Wagen schleuderte über die gesamte Fahrbahn und prallte schließlich gegen einen Ampelmast. Der Geschädigte konnte anschließend beobachten, wie der Unfallfahrer die Fahrertür öffnete und zu Fuß vom Unfallort flüchtete. Als auch der Beifahrer flüchten wollte, konnte er von dem Tankwart und einem Zeugen daran gehindert und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.

Im Rahmen der Nahbereichsfahndung wurde der flüchtige Fahrer des Wagens anschließend von Polizeibeamten auf einem Bayer-Parkplatz angetroffen. Er hatte sich bei dem Unfall lediglich eine leichte Platzwunde im Gesicht zugezogen.

Der 19-jährige Fahrer und sein 22-jähriger Beifahrer gaben in ihren ersten Anhörungen an, dass sie den Wagen vom Vater des 22-Jährigen geliehen hätten. Dann hätten sie ein Kennzeichen, das sie auf einem Schrottplatz gefunden haben wollen, an das Auto angebracht, um anschließend den Tankbetrug zu begehen.

Nach der erfolgten Klärung des Sachverhaltes und der Personalienüberprüfung wurden die beiden Kölner wieder nach Hause entlassen. Beide Personen, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, müssen jetzt mit einem umfangreichen Strafverfahren rechnen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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