Neue Broschüre informiert über Teilzeitarbeit


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 13.01.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Frauenbüro der Stadt Leverkusen hat erstmals auch rechtliche Tipps und Informationen zu Teilzeitarbeit herausgegeben. Frauen stellen mit rund 87 % den immer noch den größten Teil der Teilzeitbeschäftigten und mehr als 65% der geringfügig Beschäftigten dar.

Der Ausbau der Teilzeitarbeit per Gesetz soll die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.
Vor diesem Hintergrund stellt die Autorin Ria Sonntag, Juristin bei der Rechtsschutz GmbH des DGB aus Bremen, aktuelle Erfahrungen mit dem seit 2001 gültigen Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge vor, auch im Zusammenhang mit den Teilzeitansprüchen durch Neuregelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Außerdem enthält die Broschüre Hinweise zu den verschiedenen Möglichkeiten der Altersteilzeit und Empfehlungen, was dabei zu beachten ist.

Die Broschüre war schon im Druck, als die Grenzwerte im Dezember neu geregelt wurden. Die definitiven Änderungen für die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die ab 1. April gültig werden, veröffentlicht das Frauenbüro zeitnah in einem Faltblatt. Für den Teilzeitbereich besitzt die Broschüre volle Gültigkeit.

Die Broschüre ist ab sofort an allen städtischen Info-Stellen erhältlich. Weitere Informationen im Frauenbüro der Stadt Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, Tel: 0214/406 83 04


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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