Anwohnerparken in Wiesdorf neu geregelt


Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 02.12.2002 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Anwohnerparken in Wiesdorf wird neu geordnet. Hintergrund ist eine seit Jahresbeginn geänderte Gesetzeslage aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes.

Wiesdorf ist demnach, anders als bisher, in sechs große Bewohnerquartiere unterteilt. Jeder Bewohner eines solchen Bewohnerparkgebietes kann sein Fahrzeug auf jeder in dem Bezirk liegenden und entsprechend ausgewiesenen Straße unter Verwendung des Bewohnerparkausweises parken. Bislang war lediglich eine kleinere Zuordnung von zwei bis drei Wohnstraßen möglich.

Zum 31. Dezember laufen die Parkausweise für den Bezirk E und F aus, die noch nach altem Recht vergeben wurden. Die Umstellung auf den neuen Bewohnerparkausweis erfolgt zum 1. Januar 2003. Mit den Anträgen erhalten die betroffenen Bürger auch ein Informationsschreiben mit näheren Einzelheiten zu den neuen Regelungen. Es folgt im nächsten Jahr Bezirk A zum 31. Januar, Bezirk B zum 28. Februar, Bezirk C zum 31. März und als letztes Bezirk D zum 30. April.

Leider kann die für den Bezirk E und F geltende Beschilderung aus technischen Gründen nicht pünktlich zum Ablaufdatum umgesetzt werden. Die neue Beschilderung erfolgt Mitte/Ende Dezember. Für diese Übergangszeit sind die Bewohner mit den alten Ausweisen generell schon berechtigt in den mit "ihrem" Buchstaben gekennzeichneten Bereichen zu parken. Dies gilt dann auch später für die weiteren Bezirke.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereiches Straßenverkehr gerne zur Verfügung.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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