Verkehrsunfall mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Am Freitag, den 17.05.2002 gegen 19:30 Uhr, beobachtete ein 33-jähriger Leverkusener auf dem Parkplatz der Tennisanlage "
Rot-Weiß-Opladen", wie eine PKW-Führerin ihren blauen Opel Omega dermaßen rangierte, daß das hintere rechte Fahrzeugheck mit der linken Fahrzeugpartie eines anderen dort abgestellten PKW kollidierte. Ohne sich um die Schadensregulierung zu bemühen, entfernte sie sich unerlaubt vom Unfallort. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 2.000 Euro an dem betroffenen Pkw. Die Fahrerin kann lediglich folgendermaßen beschrieben werden: ca. 55 Jahre alt/braune, lockige Haare.
Hinweise bitte an die Polizei Leveruksen unter folgender Telefonnr. 0214/377-2386
Verkehrsunfall mit Sachschaden unter Alkoholeinfluß
Am Samstag, den 18.05.2002 um 18:05 Uhr, befuhren eine 37jährige Leverkusenerin und ein 41jähriger Leverkusener mit ihrem Pkw die
Alte Landstraße aus Fahrtrichtung
Gisbert-Cremer-Straße in Richtung
Küppersteger Straße. Die PKW-Führerin fuhr vorweg, als sie verkehrsbedingt halten mußte. Dies bemerkte der ihr folgende Fahrer offensichtlich nicht rechtzeitig, bremste zu spät und fuhr dem vor ihm befindlichen Pkw auf. Bei der Unfallaufnahme wurde durch die eingesetzten Beamten festgestellt, daß der Unfallverursacher offensichtlich unter erheblichem Alkoholeinfluß stand, was die Anordnung einer Blutprobe, sowie die Beschlagnahme seines Führerscheins zur Folge hatte. Des weiteren verursachte der Auffahrende einen Sachschaden an dem beteiligten Pkw in Höhe von ca. 500 Euro.
Verkehrsunfall mit Sachschaden unter Alkoholeinfluß
Am Samstag, den 18.05.2002 um 20:55 Uhr, beabsichtigte ein 21-jähriger Leverkusener seinen Pkw in der
Maashofstraße aus der Parklücke zu setzen. Hierbei rangierte er rückwärts, schätzte den ihm zur Verfügung stehenden Raum offensichtlich falsch ein und manövrierte seinen Pkw gegen einen weiteren dahinter abgeparkten Wagen. Die zur Unfallaufnahme bestellten Beamten stellten fest, daß der Pkw-Führer offensichtlich unter erheblichem Alkoholeinfluß stand, was die Anordnung einer Blutprobe, sowie die Beschlagnahme seines Fürerscheins zur Folge hatte. Es entstand darüber hinaus Sachschaden in Höhe von ca. 1500 Euro.
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58,
Alte Landstr 129