Archivmeldung aus dem Jahr 2009 Veröffentlicht: 13.06.2009 // Quelle: Internet Initiative
Die Demo richtete sich gegen das Gebetshaus der Marokaner, Die Marokaner sind dort seit vielen Jahren friedlich ansässig. Das 'Minaret der Großmoschee' soll 1,65 Meter !! hoch werden.
Artikel 4 Grundgesetz
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) ..
Bezgl. der Organisatoren, der Redner und der Gegendemonstranten sei auf die Verfassungsschutzberichte verwiesen.Anschriften aus dem Artikel:Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129