Leverkusener Mietspiegel ist jetzt "qualifiziert"


Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 25.09.2001 // Quelle: Stadtverwaltung

Zum 1. September 2001 ist die Reform des Mietrechts in Kraft getreten. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Handhabung des örtlichen Mietspiegels. Nunmehr wird unterschieden zwischen einem "einfachen" und einem "qualifizierten" Mietspiegel. Als qualifiziert gilt ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden, insbesondere durch Zugrundelegung statistischer Umfrageergebnisse, erstellt wurde. Der Mietspiegel für Leverkusen erfüllt diese Voraussetzung schon seit vielen Jahren:

Vor der Festsetzung der Mietwerte durch den Arbeitskreis Mietspiegel Leverkusen führt die Statistikstelle der Stadt jeweils eine Haushaltsbefragung in mietspiegelrelevanten Wohnungen durch, deren Ergebnisse Grundlage für die Mietspiegelwerte sind.

Da der für Leverkusen derzeit gültige Mietspiegel seit dem 1. März 2001 gilt, also schon vor Inkrafttreten der Mietrechtsreform veröffentlicht worden ist, muss er für die "Qualifizierung" nachträglich als solcher bezeichnet werden. Der Arbeitskreis Mietspiegel Leverkusen, dem der Mieterverein Leverkusen e. V., der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Leverkusen und Umgebung e. V., die Rheinische Immobilienbörse, der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen und die Stadtverwaltung angehören, hat nunmehr - mit Datum vom 17.09.2001 - erklärt, dass der derzeitige Mietspiegel für Leverkusen die Kriterien eines qualifizierten Mietspiegels erfüllt.

Der entscheidende Unterschied zwischen einem "einfachen" und einem "qualifizierten" Mietspiegel liegt in seiner unterschiedlichen Rechtswirkung: Ein "qualifizierter" Mietspiegel ist nicht nur ein Begründungsmittel für das Mieterhöhungsverlangen, sondern gilt vor Gericht auch als Beweismittel. Es wird unterstellt - "vermutet" wie die Juristen sagen - dass die Mietspiegelwerte richtig sind; eine dagegen klagende Partei muss den - schwer zu erzielenden - Beweis erbringen, dass die Mietspiegelwerte falsch sind.

Die Qualifizierung des Mietspiegels, so wie sie jetzt für Leverkusen gilt, wird für Mieter und Vermieter erhebliche Erleichterungen und auch Kosteneinsparungen mit sich bringen. Bislang bestand in Gerichtsverfahren immer die Gefahr, dass das Gericht zur Bestimmung der ortsüblichen Miete ein Sachverständigengutachten forderte, dass zu Kosten zwischen 2.000 DM und 3.000 DM führen konnte und somit ein derartiges Verfahren unwirtschaftlich machte.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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