Stadtplan Leverkusen


Schiedsgerichtsverfahren zwischen AWL und BAV

Antwort des BAV bedarf der juristischen Bewertung


Wie bereits mehrfach berichtet, hatte im Rechtsstreit um die vom Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) zu liefernde Restmüllmenge an die Verbrennungsanlage der AWL, ein Schiedsgutachterausschuss empfohlen, daß der BAV in den Jahren 1997 bis 1999 für die Lieferung von 100.000 Tonnen pro Jahr wirtschaftlich verantwortlich sein sollte. Weiterhin wurde in dem Schiedsspruch empfohlen, daß der BAV 75.000 Tonnen direkt anliefern und die verbleibende Differenz von 25.000 Tonnen nach zu ermittelnden Preisen bezahlen müsse.

Bereits im April diesen Jahres hatte die AWL den Vorschlag des Schiedsgutachterausschusses anerkannt und den BAV aufgefordert nach entsprechender Fristverlängerung bis zum 12.Juni ebenfalls seine Zustimmung zu erklären.

Der BAV hat sich inzwischen seitens seiner anwaltlichen Vertretung geantwortet, wobei dieses Schreiben jedoch noch einer umfassenden juristischen Bewertung bedarf, deren Ergebnis erst in einigen Tagen vorliegen wird. Diesen Sachverhalt hat Oberbürgermeister Dr. Walter Mende am Dienstag, 15. Juni, den Spitzen der Ratsfraktionen mitgeteilt

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 16.06.1999
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Letzte Änderungen: 05.10.2000