Stadtplan Leverkusen


Tollwutgefahr in Leverkusen


Bei einem am Dienstag in Höfen, Höfer Mühle erlegten Fuchs wurde heute durch das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Krefeld Tollwut nachgewiesen. Bewohner der Höfer Mühle bemerkten einen Fuchs, der jegliche Scheu verloren hatte. Der für das Jagdgebiet zuständige Jäger reagierte unmittelbar und tötete das Tier. Die gute Zusammenarbeit der Jägerschaft mit dem Veterinäramt hat sich diesem Fall erneut bewährt.

Bereits seit einem Jahr ist das gesamte Stadtgebiet zum "Tollwut-gefährdeten Bezirk" erklärt worden. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß nach den Vorgaben der Tollwut-Verordnung Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden dürfen. Ausgenommen sind lediglich Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen. Auch Katzen dürfen nur frei laufen, wenn sie nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen. Ein wirksamer Impfschutz besteht, wenn eine Erstimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate zurückliegt. Bei einer Wiederholungsimpfung muß diese längstens 12 Monate nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden sein und darf höchstens 12 Monate zurückliegen.

Kommen Hunde oder Katzen mit tollwutverdächtigen Tieren in Berührung, kann das Veterinäramt die sofortige Tötung der Tiere aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung anordnen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Tiere unter wirksamem Tollwutimpfschutz stehen. Um eine Tötung oder das dreimonatige Einsperren von Hunden und Katzen zu vermeiden, rät das Veterinäramt dringend zur Tollwutimpfung bzw. ggf. Auffrischung, falls dies noch nicht geschehen ist.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 05.03.1998
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Letzte Änderungen: 23.12.2000