Stadtplan Leverkusen


Auf dem Überweg angefahren


Ein 31-jähriger Fahrradfahrer wurde bei einem Verkehrsunfall in Leverkusen-Wiesdorf leicht verletzt.
Der Mann wollte am Montagnachmittag auf seinem Fahrrad den Fußgängerüberweg am Kinopolis-Kreisel überqueren. Dabei wurde er von dem Pkw eines 79-jährigen Leverkuseners erfasst und stürzte zu Boden. Dadurch erlitt der Mann, der keinen Fahrradhelm trug, unter anderem Kopfverletzungen. Er wurde mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

In diesem Zusammenhang möchte die Polizei darauf hinweisen, dass das Fahren auf Fußgängerüberwegen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten ist. Nur Fußgänger genießen hier den Schutz - Radfahrer nur dann, wenn sie ihr Fahrrad über den Überweg schieben.
Sieht ein Autofahrer einen Radfahrer, der auf einen Fußgängerüberweg zufährt, ist es schwer für ihn die Geschwindigkeit des Radfahrers richtig einzuschätzen. Oftmals befinden sich auch Hindernisse an der Straße, die die Sicht einschränken. Durch die höhere Geschwindigkeit der Radfahrer hat ein Fahrzeugführer dann nur eine sehr kurze Reaktionszeit. Daher kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, bzw. Unfällen. Deshalb dient es der eigenen Sicherheit vor dem Überqueren der Straße vom Rad abzusteigen und es für diesen kurzen Weg zu schieben.

Quelle: Pressemitteilung der Polizei vom 19.06.2001
Die Gefährdung ging vom Auto aus; warum läßt man den Autofahrer nicht schieben?
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Letzte Änderungen: 19.06.2001