Heizkostenzuschuss

Fachbereich Gesundheit und Soziales kann Anträge noch nicht entgegennehmen

Archivmeldung aus dem Jahr 2000
Veröffentlicht: 28.12.2000 // Quelle: Stadtverwaltung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 1. Dezember dem Gesetzentwurf zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses zugestimmt. Das Gesetz soll in diesen Tagen verkündet werden und in Kraft treten. Der Gesetzentwurf sieht zur "Milderung von Härten, die durch den Anstieg der Energiepreise entstanden sind oder entstehen werden, für die Heizperiode 2000/2001 einen einmaligen Heizkostenzuschuss vor".

In den Genuss des Zuschusses, der sich nach der Wohnfläche berechnet, kommen Personen und Haushalte mit bestimmten Einkommensvoraussetzungen.

Durch die Landesregierung werden derzeit "Vollzugshinweise" erarbeitet. Diese Hinweise liegen der Stadt Leverkusen noch nicht vor, daher können Anträge noch nicht entgegengenommen werden. Fest steht allerdings bereits jetzt, dass für die Zahlung des Heizkostenzuschusses der Fachbereich Gesundheit und Soziales zuständig sein wird. Sobald die Ausführungshinweise des Landes vorliegen, wird es eine ausführliche Information über den berechtigten Personenkreis und die Modalitäten der Antragstellung geben.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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