Leverkusen
Erfolge der Drogenfahnder
Drei Fälle von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden in dieser Woche
von den Drogenfahndern der Leverkusener Polizei aufgedeckt.
- Am frühen Montagnachmittag wurde ein 22-jähriger arbeitsloser Leverkusener am
Bahnhof Leverkusen-Mitte von einem Polizeibeamten in Zivil dabei beobachtet, als
er einem 23-Jährigen "etwas" übergab und dafür Geld erhielt. Bei der
anschließenden Festnahme und Durchsuchung der beiden Personen gaben beide an,
dass der 23-Jährige soeben eine geringe Menge Heroin für 100,-DM von dem
Jüngeren gekauft habe. Eben dieser Geldbetrag und weitere 2,4 Gramm Heroin
konnten bei dem 22-Jährigen aufgefunden und sichergestellt werden.
Da ansonsten keine Haftgründe vorlagen, wurden beide Personen anschließend
wieder entlassen.
- Am Dienstag sah der Zivilbeamte den 22-jährigen Dealer erneut. Diesmal
allerdings im Stadtteil Opladen. Dort stand er mit einem 34-jährigen Mann aus
Monheim zusammen. Bei einer anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass
der 22-Jährige gerade im Begriff war, von dem 34-Jährigen unzulässige
Drogen-Ausweichmedikamente zu kaufen.
Das Verordnen bestimmter Ausweichmedikamente wurde in jüngster Zeit deswegen
verboten, weil man festgestellt hatte, dass die Abhängigkeit von diesen
Medikamenten stärker ist als die eigentliche Heroinabhängigkeit.
Zudem wurde bei dem 22-Jährigen wiederum eine geringe Menge Heroin gefunden.
Da auch in diesem Fall keine ausreichenden Haftgründe vorlagen, mussten beide Personen erneut auf freien Fuß gesetzt werden.
- Ebenfalls am Dienstag wurde auf Grund eines Hinweises ein 45-jähriger arbeitsloser Leverkusener in seiner Wohnung festgenommen. Er stand im Verdacht, mit Heroin und Kokain zu handeln.
In seiner Wohnung konnte die Polizei Heroin im Wert von ca. 1.600,-DM und Kokain im Wert von ca. 800,- DM sowie eine größere Menge so genannter Streckmittel, ferner geringe Mengen Haschisch und Marihuana auffinden und sicherstellen.
Der Tatverdächtige war erst Anfang dieses Jahres zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen Heroinhandels verurteilt worden. Da er gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hatte, befand er sich auf freiem Fuß. Jetzt allerdings wurde er dem Haftrichter vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl erließ
Quelle: Pressemitteilung der Polizei vom 12.10.2000
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Letzte Änderungen: 12.10.2000