Das Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen aller Art ist mit Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet.
Das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof ist untersagt.
Hier gilt die StVO
Öffnungszeiten für die Fahrtore auf den Friedhäöfen
Mo. bis Do. 7.30 bis 15.45 Uhr
Aufnahmedatum: 18.03.2014
Stadtteil: Schlebusch