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Waldfriedhof, Hinweisschilder


Das Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen aller Art ist mit Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet.
Das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof ist untersagt.

Hier gilt die StVO

Öffnungszeiten für die Fahrtore auf den Friedhäöfen
Mo. bis Do. 7.30 bis 15.45 Uhr

Aufnahmedatum: 18.03.2014

Stadtteil: Schlebusch


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